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Kolumbien: Gerichtsbeschlüsse

Das US-Bezirksgericht für Südflorida hat die Einstellung des Verfahrens gegen zwei Coca-Cola-Abfüllbetriebe in Kolumbien beschlossen; sämtliche verbleibenden, im Jahr 2001 von der kolumbianischen Gewerkschaft Sinaltrainal und anderen eingereichten Klagen werden abgewiesen.

Das Gericht entließ die Coca-Cola Company 2003 aus dem Verfahren. In dieser neuen Entscheidung entscheidet das Gericht ferner, dass die Kläger nicht die Möglichkeit haben, die Klagen zu ändern oder zu ergänzen, um die Coca-Cola Company wieder vor Gericht zu bringen. Es erging die Weisung an den Gerichtsschreiber, die Akten der Fälle zu schließen.  

Stellungnahme:

Die Coca-Cola Company ist erfreut über die Entscheidung von Richter Martinez, die Verfahren einzustellen. Wir unterstreichen erneut unsere Überzeugung, dass die Vorwürfe in dem gegen die Coca-Cola Company und zwei Abfüllbetriebe in Kolumbien angestrengten Verfahren unpräzise sind und auf einer verzerrten Darstellung der Ereignisse basieren.  

Wir hoffen, dass wir nach dieser Entscheidung diese Angelegenheit nun hinter uns lassen können, um uns wieder auf die konstruktive Arbeit zu konzentrieren, die Rechte und die Sicherheit der Coca-Cola Mitarbeiter in Kolumbien und weltweit sicherzustellen. Wir stehen für Diskussionen mit jedermann bereit, der unser Engagement für konstruktive Lösungen von Arbeitsplatzfragen in Konfliktbereichen auf der ganzen Welt teilt.

Unabhängig von dieser Entwicklung setzt die Coca-Cola Company ihre Unterstützung der ILO bei deren unabhängiger und unparteiischer Untersuchung und Beurteilung der Situation der Arbeitsbeziehungen und Arbeiterrechte in den Coca-Cola-Abfüllbetrieben in Kolumbien fort.

Kolumbien: Gerichtsbeschlüsse

In zwei unterschiedlichen gerichtlichen Untersuchungen in Kolumbien – eine an einem kolumbianischen Gericht und eine von dem kolumbianischen Generalstaatsanwalt durchgeführt – konnte kein Beweis für die Anschuldigen gefunden werden, dass das Management von Abfüllbetrieben sich verschwört hätte, um Gewerkschafter einzuschüchtern. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass unser Unternehmen und unsere Abfüllbetriebe gemäß den höchsten Standards in Kolumbien arbeiten.

  • In einem Prozess in Kolumbien, der durch Mitglieder der lokalen kolumbianischen Gewerkschaft SINALTRAINAL angestrengt worden war, kam das Gericht zu dem Schluss: „Nirgendwo konnte festgestellt werden, dass irgendein Mitarbeiter aus der Führungsebene des Unternehmens jemals die oben genannten Rechte verletzt hat. Es verhielt sich eher umgekehrt: Die Dokumente, die aus diesem Tutela-Prozess hervorgingen, ließen erkennen, dass die Verletzung von Grund- und Strafrechten Behörden gemeldet wurde, die diese nun gründlich prüfen.“ Das Gericht hat außerdem festgestellt, dass der Abfüllbetrieb sich weiter für mehr Sicherheit für die Arbeiter einsetzt, indem die Betriebssicherheit erhöht wird.

  • In einer separaten Untersuchung durch den kolumbianischen Generalstaatsanwalt konnten ebenfalls keine Beweise dafür gefunden werden, dass sich das Management der Abfüllbetriebe mit paramilitärischen Einheiten verschwört hat, um Gewerkschafter einzuschüchtern.

    • Entscheidung durch das Büro des Generalstaatsanwalts des Landes, das Büro des Nationaldirektors der Staatsanwaltschaftsbüros und die Nationale Menschenrechts-Einheit, Fall Nr. 15, 11. April 2001.

  • In den Vereinigten Staaten wurde eine Klage gegen die Coca-Cola Company abgewiesen, bei der es um die Anschuldigungen in Kolumbien ging. Der Kläger konnte keine sachliche oder rechtliche Basis für die Anschuldigungen gegen das Unternehmen schaffen. Wir sind sicher, dass das Gericht bei Fortschreiten des Prozesses auch keine Beweise gegen unsere Abfüllbetriebe finden wird.

    • US-AmtsgerichtPDF - The Coca-Cola Company dismissed from a lawsuit concerning the Colombia allegations, Miami, Florida, 31. März 2003. (Nur auf Englisch erhältlich)

 

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